Leuchtmittelverordnung
Wie ja schon in den Medien berichtet wurde, tritt ab den 1.September 2009 das EU Glühlampenverbot in Kraft. Der Hintergrund dieser Verordnung ist, dass die EU bis 2020 jährlich rund 5% Energie pro Privathaushalt einsparen will.
Mit der EuP-Richtlinie (Eco.-Design Requirements for Energy Using Products) hat die EU Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte festgelegt.
Diese EuP-Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments ist die Ergänzung zu den Richtlinien, die sich bereits mit der Entsorgung und dem Recycling (WEEE-Richtlinie), sowie der Reduzierung von Schadstoffen (RoHS-Richtlinie) beschäftigen.
Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmüll. Sie enthalten Schadstoffe (z.B. Qucksilber) und müssen daher als Sondermüll entsorgt werden. Entsprechende Wertstoffhöfe finden sich mittlerweile recht flächendeckend in Deutschland.
Sie können Ihre verbrauchten Leuchtmittel zuschicken, wir übernehmen die Entsorgung für Sie.
Adresse:
28203 Bremen
Deutschland







